Der Erhalt des regionalen Artenreichtums, im Zuge des stetig wachsenden Flächenverbrauches durch Gewerbe, Wohnsiedlungen oder Windkraftanlagen, stellt eine zentrale ökologische Herausforderung in diesem Jahrtausend dar. EPE versteht sich, resultierend aus langjähriger Berufserfahrung, als gutachterlicher Vermittler im Konfliktfeld Mensch-Natur auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes § 44 Abs.1 (1-3).
Ziel ist es, praktikable, nachhaltige und vor allem zweckmäßige Lösungen zur Wahrung der Biodiversität situationsbezogen zu entwickeln und umzusetzen. Der Schwerpunkt des Aufgabenbereichs liegt dabei in artenschutzrechtlichen Untersuchungen der Tiergruppen Amphibien, Reptilien und Vögel zu geplanten Bauvorhaben. Ebenso werden andere planungsrelevante und artenschutzrechtlich, wichtige Tätigkeitsfelder wie bspw. Ökologische Baubegleitung oder Monitoring bedient. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie an einer Zusammenarbeit interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.